Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Juni 2024


1  Allgemeines

1.1  Die rechtlichen Beziehungen zwischen der unex lighting AG und dem Besteller bzw. Käufer (nachfolgend „Kunde“) richten sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Soweit keine abweichenden Individualabreden getroffen wurden, bilden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die ausschliessliche Grundlage für sämtliche zwischen der unex lighting AG und dem Kunden abgewickelten Geschäfte. Anderslautende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden oder Dritter sind deshalb nur dann gültig, wenn und soweit sie von der unex lighting AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Dem Hinweis eines Kunden auf eigene Geschäftsbedingungen widerspricht die unex lighting AG hiermit ausdrücklich. Sollte der Kunde mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, muss er die unex lighting AG unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis setzen. Für den Fall eines schriftlichen Widerspruchs behält sich die unex lighting AG vor, ihre Angebote und Lieferungen ersatzlos zurückzuziehen, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche irgendwelcher Art ableiten kann.

1.2  Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Bestellung des Kunden durch die unex lighting AG schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg akzeptiert worden ist (Auftragsbestätigung). Die unex lighting AG ist frei, Bestellungen ohne Begründung abzulehnen.
 
1.3  Sollten einzelne der vorliegenden Bestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche oder rechtliche Zweck erreicht wird.
 
1.4  Die vorliegende Version der AGB ersetzt sämtliche früheren Versionen.
 

2  Technische Vorschriften

2.1  Mangels abweichender Vereinbarung entsprechen die Produkte der unex lighting AG den zum Zeitpunkt der Lieferung in der Schweiz gültigen technischen Vorschriften.

2.2  Der Kunde hat sicherzustellen, dass die am Einsatzort massgebenden technischen Vorschriften eingehalten werden. Soweit diese von den schweizerischen Vorschriften abweichen, hat der Kunde bei der Bestellung die notwendigen Modifikationen schriftlich und detailliert zu verlangen.
 

3  Lieferbedingungen

3.1  Mangels abweichender Vereinbarung gelten Lieferfristen und Liefertermine als ungefähre Angaben. Sie beziehen sich auf die Bereitstellung der bestellten Produkte im Werk der unex lighting AG in Zürich. 

3.2  Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss (Ziff. 1.2) und sobald allfällige Vorauszahlungen oder Sicherheiten geleistet wurden, sämtliche technischen Fragen geklärt sind und allfällige behördliche Genehmigungen vorliegen. 

3.3  Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde seine Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten nicht oder verspätet erfüllt oder wenn Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Betriebsstörungen, Maschinendefekte oder wegen verspäteter bzw. fehlerhafter Zulieferung von Rohwaren, Halb- oder Fertigfabrikaten eintreten. 

3.4  Falls der Kunde mit einer Vorauszahlung oder der Zahlung aus einer früheren Lieferung im Rückstand ist, ist die unex lighting AG ohne weiteres berechtigt, mit der Ausführung neuer Bestellungen zuzuwarten oder diese ganz oder teilweise zurückzuhalten, bis alle Zahlungsrückstände beglichen sind. 

3.5  Wird ein bestimmter Liefertermin vereinbart, gelten die Ziffern 3.2 bis 3.4 analog. 

3.6  Wegen verspäteter Lieferung stehen dem Kunden weder ein Rücktrittsrecht noch irgendwelche Minderungs- oder Schadenersatzansprüche (weder für direkte noch indirekte Schäden) zu. Jegliche Haftung der unex lighting AG sowie deren Hilfspersonen sind soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. 

3.7  Die unex lighting AG ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen. Sie trägt die dadurch allenfalls entstehenden Mehrkosten der Logistik, sofern diese Teillieferungen nicht wegen mangelnder Mitwirkung oder Zahlungsrückständen des Kunden oder auf dessen Wunsch erfolgen. 

3.8  Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Lieferung bzw. Teillieferung im Werk der unex lighting AG zur Abholung durch den Kunden bzw. dessen Frachtführer bereitsteht und dem Kunden dieser Termin mitgeteilt worden ist. 


4  Preise und Zahlungsbedingungen

4.1  Bei den in den Katalogen, Preislisten, der Website oder im online Shop der unex lighting AG aufgeführten Preisen handelt es sich um Richtpreise, die als solche nicht verbindlich sind. Preis-, Sortiments- und Produktänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Bestellungen, auch im Online-Bestellsystem, Aufträge und „Auftragsbestätigungen“ des KUNDEN gelten als blosse Offerte zum VERTRAGSSCHLUSS 

4.2  Verbindlich sind erst die in einer konkreten Offerte oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern in der Offerte oder im Begleitschreiben nicht anders geregelt, sind Offerten längstens 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Bestellt der Kunde geringere Stückzahlen als offeriert, bleiben Mindermengen- oder sonstige Zuschläge vorbehalten. 

4.3  Alle Preise der unex lighting AG verstehen sich netto (exkl. MWST) ab Werk der unex lighting AG in Zürich, Schweiz („Ex Works“, gemäss Incoterms 2010). 

4.4  Sämtliche Kosten für Verpackung, Transport, Versicherungen, öffentliche Abgaben und Gebühren (z.B. Mehrwertsteuer, Zölle, Ausfuhr-, Durchfuhr und andere Bewilligungen etc.) sind nicht in den Preisen inbegriffen und gehen zu Lasten des Kunden. Soweit die unex lighting AG diese Kosten vorschiesst, sind sie ihr vom Kunden zu erstatten. 

4.5  Auf Leuchten und Leuchtmittel werden vorgezogene Recycling Gebühren (vRG) erhoben. Für Leuchten gelten verschiedene Tarifstufen, Leuchtmittel sind mit einem einheitlichen Tarif belegt. Diese Tarife gelten in der gesamten Schweiz einheitlich und unterliegen der vom SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) veröffentlichten Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PVB). Die Tarife und Gerätelisten sind bei der Stiftung Licht Recycling Schweiz SLRS erhältlich bzw. unter www.slrs.ch einzusehen. 

4.6  Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen sofort fällig und durch den Kunden ohne jeden Abzug zu bezahlen. Die unex lighting AG behält sich vor, ganze oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Für Privatkunden gilt Vorauskasse oder PayPal Bezahlung. 

4.7  Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Übergabe, Transport, Abnahme oder Installation der Lieferung aus nicht von der unex lighting AG zu vertretenden Gründen verzögert oder verunmöglicht werden. Dasselbe gilt, wenn einzelne Produkte fehlen oder mangelhaft sind. 

4.8  Hat ein Kunde mehrere offene Rechnungen, so ist die unex lighting AG berechtigt, Zahlungen auch bei gegenteiliger Anweisung des Kunden auf die älteste(n) offene(n) Rechnung(en) anzurechnen. 

4.9  Der Kunde anerkennt, dass eine Verrechnung von Vorauszahlungen oder Zahlungen für Lieferungen mit allfälligen Forderungen des Kunden gegenüber der unex lighting AG ausgeschlossen ist. Ausgenommen sind Forderungen des Kunden, die von der unex lighting AG ausdrücklich schriftlich zur Verrechnung anerkannt oder die durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt wurden. 

4.10  Auf verspäteten Zahlungen hat der Kunde auch ohne vorherige Mahnung einen Verzugszins von 8% p.a. zu bezahlen. Die unex lighting AG ist bei Zahlungsverzug des KUNDEN berechtigt, das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen. Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt. 

4.11  Die unex lighting AG bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. allfällige Nebenkosten und Verzugszinsen) Eigentümerin der gesamten Lieferung. Der Käufer darf über die mit dem Eigentumsvorbehalt belastete Ware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum der unex lighting AG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. 


5  Rücksendungen 

5.1  Musterrücksendungen können ohne Voranmeldung, sonstige Warenrücksendungen werden nur nach Voranmeldung und unter Verwendung unseres Retouren-Formulars angenommen.

5.2  Es werden nur originalverpackte Katalogprodukte zurückgenommen.

5.3  In jedem Fall werden Leuchten verrechnet, die vom Empfänger abgeändert oder beschädigt wurden (z.B. Ausbrechen oder Abändern von vorgestanzten Zuführungen, Anschlusskabel entfernt u.ä.).

5.4  Alle Retouren und Muster unterliegen den Abzügen gem. aktueller Bewertungstabelle. Die Abzüge werden auf der Basis des Nettowarenwertes berechnet.

5.5  Retourenmaterial, welches ohne Voranmeldung bzw. ohne Retouren-Auftragsbeleg eintrifft oder nicht den Bedingungen gemäss aktueller Tabelle entspricht, kann leider nicht bearbeitet werden und wird entweder unfranko zurückgeschickt, ohne Vergütung eingelagert oder zu Lasten des Absenders umweltgerecht entsorgt.

5.6 Zu konfektionierende Produkte (schwarzer oder roter Punkt vor Preisangabe) können nicht zurückgenommen werden.

5.7  Nicht-Katalog Artikel, die kundenspezifisch beschafft wurden, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Die Kosten für Rücksendungen werden verursachergerecht abgerechnet. 


6  Mängelrüge, Garantie

6.1  Die Produkte sind vom Kunden sofort nach Eingang sorgfältig auf Vollständigkeit (Stückzahl), Richtigkeit (Typen) und auf mögliche Mängel zu untersuchen. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind unter Vorbehalt anzunehmen und dem zuständigen Frachtführer umgehend zwecks Sachverhaltsabklärung und Wahrung aller Rechte anzuzeigen.

6.2  Allfällige Fehlmengen, Falschlieferungen und/oder Mängel der gelieferten Produkte sind der unex lighting AG unverzüglich, spätestens jedoch 5 Kalendertage nach Übergabe der Produkte an den Kunden bzw. dessen Frachtführer im Werk der unex lighting AG, schriftlich und unter genauer Bezeichnung der festgestellten Unstimmigkeiten bzw. Mängel mitzuteilen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist (massgebend ist das Eingehen der Mängelrüge bei der unex lighting AG) gilt die Lieferung mit Bezug auf Fehlmengen, Falschlieferungen sowie offene Mängel als genehmigt.

6.3  unex lighting AG steht für Service und Qualität. Dies unterstreichen wir mit der Gewährung einer 5-Jahre-Herstellergarantie auf Unex-Produkte nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen: Wir garantieren, unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung, dass unsere Produkte während des Garantiezeitraums von 5 Jahren frei sind von Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehlern. Die Garantie gilt ab dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung bzw. Teillieferung im Werk der unex lighting AG zur Abholung durch den Kunden bzw. dessen Frachtführer bereitsteht und dem Kunden dieser Termin mitgeteilt worden ist, bei bestimmungsgemässem Gebrauch der Produkte innerhalb der Produktspezifikationen. Von diesen 5 Jahren ausgenommen sind folgende Produkte, Komponenten oder Sachverhalte: 
  • Ware die vom Käufer oder dessen Kunden weiterverarbeitet / verändert wurde
  • Lose gelieferte LED Stripes: 2 Jahre Garantie
  • Halbfertigprodukte (z.B. teilkonfektionierte Lösungen)
  • Aussenleuchten und Leuchten in Aussenanwendungen: 2 Jahre Garantie 
  • Nex Flex: 3 Jahre Garantie
  • Leuchtmittel mit GU10 Fassungen: Unex Ridl 7 haben 3 Jahre, Unex Lamp GU10 haben 2 Jahre
  • Batterien/Akkus in Leuchten oder lose geliefert: 1 Jahr Garantie
  • Bewegungsmelder/Leuchten mit Bewegungsmelder: 2 Jahre Garantie
  • Schäden, die die Funktion des Produkts nicht beeinträchtigen, z.B. Kratzer, Risse, Dellen, Beulen, Lackierung, dekorative Ausstattung, etc.,
  • Schäden aufgrund von Bedingungen der Stromversorgung, einschliesslich kurzzeitigen Spannungsspitzen, Über/- Unterspannung, - Schäden, welche auf Softwarefehler, Bugs, Viren oder Ähnliches zurückzuführen sind,
  • Schäden aufgrund höherer Gewalt,
  • Komponenten und Teile, die dem Verschleiss oder der natürlichen Alterung unterliegen, wie z.B. Dichtungen, Kunststoffteile, Anschlussleitungen, etc., 
Jede weitere Garantieleistung oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Programmierung, Transport, Demontage und Wiedermontage von Leuchten und Apparaten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche andere Folgeschäden übernommen. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für instand gesetzte / getauschte Teile oder Ersatzlieferungen endet mit der Garantiefrist für das gesamte Produkt. Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist, dass die Leuchtmittel / Strips und Leuchten mit den von Unex spezifizierten, geprüften und gelieferten Betriebsgeräten betrieben wurden. Der Lieferant setzt den Besteller davon in Kenntnis, dass die zur Durchführung des kaufmännischen Geschäftsablaufes erforderlichen Daten des Bestellers gespeichert werden. Abweichungen vom ursprünglichen Produkt aufgrund technischen Fortschritts sowie vertretbare Abweichungen hinsichtlich Design und Eigenschaften sind vorbehalten.

6.4  Allfällige verdeckte Mängel sind der unex lighting AG innert der Garantiefrist innert 5 Tagen nach Feststellung schriftlich und detailliert mitzuteilen. Auf Verlangen hat der Kunde der unex lighting AG das defekte Produkt zur Verfügung zu stellen. Die Garantie erstreckt sich auf Mängel, die nachweisbar auf eine fehlerhafte Fabrikation, mangelhaftes Material oder das Nichteinhalten der massgebenden bzw. vereinbarten technischen Vorschriften (vorangehend Ziff. 2) zurückzuführen sind.

6.5  Von der Garantie ausgeschlossen sind Nicht- oder Fehlfunktionen, die auf nicht bestimmungsgemässen Gebrauch, unsachgemässe Behandlung oder Lagerung, auf Missachtung von Installations- oder Betriebsvorschriften, auf Manipulationen am Produkt, mangelhafte Wartung, Überlastung oder sonstige übermässige Beanspruchung, schädliche Witterungs- und sonstige Umwelteinflüsse, chemische, elektrolytische oder elektromagnetische Einflüsse sowie auf Interferenzen mit anderen Produkten zurückzuführen sind. Im Garantiefall wird nach Wahl der unex lighting AG entweder das defekte Produkt, Teile davon ersetzt oder dem Kunden eine Preisminderung gewährt. Jegliche weitergehende Haftung der unex lighting AG oder deren Hilfspersonen sind wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Insbesondere bestehen keinerlei Ansprüche des Kunden oder Dritter auf Ersatz von Schäden, die nicht am gelieferten Produkt selbst entstanden sind, wie Programmierung, Montage-, Installationskosten, Produktionsausfall, Nutzungsverluste, entgangener Gewinn oder andere direkte oder indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, namentlich unmittelbare sowie mittelbare Schäden Dritter, die durch Fehl- oder Nichtfunktion der gelieferten Produkte verursacht wurden, etc. Ebenso besteht keine Garantie für Material, an dem vom KUNDEN oder von Dritten Änderungen oder Reparaturen vorgenommen oder für das die Montage- oder Betriebsvorschriften des Lieferanten nicht eingehalten wurden. Von der Garantie ausgeschlossen sind auch Leuchten und Apparate, welche nach Konstruktionen oder Modellen des KUNDEN hergestellt werden, sofern auftretende Schäden auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Wird zudem für solches Material vom Starkstrominspektorat eine Prüfung oder eine Abänderung verlangt, gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des KUNDEN. Mit der Ausnahme von Preisminderungen setzt jegliche Garantie voraus, dass das defekte Material verpackt und franko unex lighting AG zugestellt wird. Folgende Informationen zur Lebensdauer von Leuchten sind zu beachten: Die Lebensdauer aller lichttechnischen Produkte ist von der Einhaltung der in den technischen Daten angegebenen Standard-Betriebsbedingungen abhängig. Leuchten sind Verschleissteile, deren jeweilige Lebensdauer sehr unterschiedlich ist (1’000 bis 60’000 Stunden) und von den Betriebsbedingungen stark beeinflusst werden kann. Die Angabe der Lebensdauer einer Leuchte geschieht in Form von Betriebsstunden (z. B. mittlere Lebensdauer = 50’000 Stunden) und wird unter genormten Bedingungen ermittelt, die von der Praxis abweichen können. Wird die Lebensdauer in Form von Betriebsjahren angegeben, basiert dies ebenfalls ausschliesslich auf angenommenen Standard-Betriebsbedingungen (Schaltzyklen, Betriebsstunden pro Jahr usw.) und den üblichen Kriterien für Wartungsintervalle, die für den angesprochenen Einsatzzweck sinnvoll erscheinen. Grenzwerte für Temperaturen, Umgebungstemperatur 25°C und Spannungen dürfen nicht überschritten werden, das Produkt darf keinen nicht bestimmungsgemässen mechanischen oder anderen Belastungen ausgesetzt sein. Der Lichtstromrückgang bei LED Lichtquellen ist bis zu einem Wert von 0,6 % pro 1000 h Betriebsstunden normal und somit nicht von der Garantie erfasst. Bei elektronischen Betriebsgeräten bzw. Bauteilen wie LED-Modulen beträgt die mittlere Nennausfallsrate 0,2%/1000 Betriebsstunden, sofern die mittlere Nennlebensdauer und Nennausfallsrate der Geräte oder Bauteile in den Produkt- und Anwendungsspezifikationen (insbesondere gemäss Katalog, Datenblatt, Produktbroschüre und dergleichen) nicht anders definiert sind. Diese gilt unter den unten angeführten Bedingungen. Jegliche Garantie setzt voraus, dass das defekte Material der Firma unex lighting AG verpackt franko Domizil zugestellt wird. Die Garantie umfasst ausschliesslich Produktausfälle die durch nachgewiesene Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden, sowie Ausfallraten, die die Nennausfallrate übersteigen. Die unex lighting AG behält sich vor, über die Berechtigung des Garantieanspruchs nach Produktprüfung selbst zu entscheiden. Die Garantie erlischt sofort, wenn an den Produkten ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch den Garanten Änderungen, Reparaturen, Servicearbeiten oder Störungsbehebungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden. Die Farbtoleranz von LED-Modulen ist von der Herstellergarantie nicht umfasst. Der Lichtstrom und die Leistung unterliegen bei einem neuem LED-Modul / Lichtquelle einer Toleranz von +/- 10%. Bei Nachlieferungen von LED Modulen / Lichtquellen / Leuchten kann es auf Grund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms und der Lichtfarbe von Produkten zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen. Vereinbarte Haftungsbegrenzungen gelten für den Garantieanspruch entsprechend.

6.6  Falls der Kunde Produkte beanstandet, die sich als mängelfrei herausstellen, kann dem Kunden der Prüfaufwand der unex lighting AG in Rechnung gestellt werden.


7  Planung und Beratung durch unex lighting AG

7.1  Soweit die unex lighting AG für den Kunden Beleuchtungskonzepte erarbeitet oder ihn diesbezüglich berät, handelt es sich um Gefälligkeitsleistungen, für welche die unex lighting AG keinerlei Haftung übernimmt. Davon ausgenommen ist das Einhalten konkret messbarer Vorgaben (z.B. Beleuchtungsstärke), sofern die unex lighting AG im Einzelfall schriftlich eine entsprechende Haftung übernimmt.


8  Vom Kunden gewünschte Reparaturen

8.1  Falls der Kunde ausserhalb der geltenden Garantiebestimmungen Produkte durch die unex lighting AG reparieren lässt, trägt er die entsprechenden Kosten, insbesondere für Aufwand, Material und Transport.

8.2  Wünscht der Kunde für solche Reparaturen einen Kostenvoranschlag, hat er dies unex lighting AG im Voraus mitzuteilen. Der Kunde trägt die Kosten des Kostenvoranschlags unabhängig davon, ob die Reparatur vorgenommen wird oder nicht.


9  Besondere Pflichten des Kunden

9.1  Die Produkte dürfen nur durch ausgebildete Starkstrom-Fachleute (Elektriker) montiert/demontiert und gewartet werden. Achtung: Starkstrom bedeutet Lebensgefahr!

9.2  Der Kunde ist verpflichtet, alle generellen sowie die massgebenden örtlichen Vorschriften für die Montage/Demontage, den Betrieb und die Wartung der Produkte zu beachten und einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, die produktbezogenen Montage , Bedienungs- und Wartungsanleitungen der unex lighting AG zu beachten und einzuhalten.

9.3  Falls der Kunde Produkte der unex lighting AG an Dritte liefert oder durch Dritte installieren lässt, hat er diese Dritten schriftlich zur Einhaltung der Vorschriften gemäss den vorangehenden Ziffern 8.1 und 8.2 zu verpflichten und dafür zu sorgen, dass die Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen den Dritten in einer für diese verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt werden. Ausserdem sind diese Dritten schriftlich zu verpflichten, die Pflicht gemäss dieser Ziffer 8.3 auf allfällige weitere Abnehmer zu übertragen.

9.4  Wird ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden durch Handlungen und/oder Unterlassungen des Kunden oder einer seiner Hilfspersonen oder seiner Abnehmer oder Unterabnehmer etc. verursacht und aus diesem Grund die unex lighting AG in Anspruch genommen, steht dieser ein Rückgriffsrecht auf den Kunden zu. Dieser hat die unex lighting AG auf erstes Verlangen vollumfänglich schadlos zu halten und ihr auch die Kosten für die Abwehr der Inanspruchnahme zu ersetzen. 


10  Geistiges Eigentum 

10.1  Das geistige Eigentum an sämtlichen Produkten (inkl. Know-how) gehört ausschliesslich der unex lighting AG bzw. deren Lieferanten, die alleine berechtigt sind, gegebenenfalls gewerbliche Schutzrechte (Patente, Designs, Topographien etc.) zu registrieren. Sämtliche Urheberrechte an Soft- bzw. Firmware, Kostenvoranschlägen, technischen Zeichnungen, der Gestaltung der Produkte, an Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie an sonstigen Unterlagen stehen uneingeschränkt der unex lighting AG bzw. deren Lieferanten zu.

10.2  Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird, gilt diese Regelung auch dann, wenn die unex lighting AG kundenspezifische Anpassungen, Vorschläge, Projektskizzen oder Entwicklungen vornimmt. Solche Unterlagen und Dokumente der unex lighting AG dürfen ohne deren ausdrückliche Genehmigung weder ganz noch auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

10.3  Soweit der Kunde der unex lighting AG Unterlagen/Daten (Zeichnungen, Pläne, Masse, Muster etc.) zustellt, sichert er zu, dass diese Unterlagen/Daten frei von Schutzrechten Dritter sind und im Rahmen des jeweiligen Projekts durch die unex lighting AG benützt und gegebenenfalls bearbeitet werden dürfen. 


11  Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1  Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der unex lighting AG und dem Kunden unterstehen schweizerischem materiellem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

11.2  Die unex lighting AG behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den KUNDEN für alle danach begründeten Rechtsbeziehungen zwischen der unex lighting AG und dem KUNDEN. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

11.3  Erfüllungsort für alle Leistungen ist der schweizerische Sitz der unex lighting AG.

11.4  Für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der unex lighting AG sind ausschliesslich die Gerichte am schweizerischen Sitz der unex lighting AG zuständig. Die unex lighting AG bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu belangen.